Eine besondere Gruppe innerhalb der städtischen Bevölkerung bildeten die Juden. Als Nichtchristen waren sie an sich rechtlos; doch bereits seit der Karolingerzeit standen sie unter dem besonderen Schutz des Königs, der es ihnen erlaubte gegen die Zahlung bestimmter Abgaben, nach ihrer Glaubensüberzeugung und nach ihrem eigenen Recht zu leben.
Seit dem 13.Jahrhundert gestattete das Königtum den fürstlichen Landesherren durch Einzelprivilegien wie auch im Wege der Gesetzgebung (Goldene Bulle), den Judenschutz in ihren Territorien auszuüben. Der königliche Judenschutz blieb vor allem auf die Juden in den Reichsstädten, die im Spätmittelalter als »Knechte der königlichen Kammer« angesehen wurden, beschränkt.
Die Kirche trat bereits im Hochmittelalter für eine strenge Isolierung der Juden von der christlichen Bevölkerung ein. So wurden ihnen in den Städten bestimmte Wohnviertel (Gettos) zugewiesen; seit einem Beschluss des Laterankonzils vom Jahre 1215 waren sie gehalten, eine besondere Kleidung als Kennzeichen zu tragen (spitzer Hut und gelber Fleck). Christen war es untersagt, mit Juden in Tischgemeinschaft zu leben oder als Dienstboten für sie zu arbeiten.
Da Juden vom üblichen Berufsfeld des Handwerkers und Gewerbetreibenden ausgeschlossen waren, waren sie darauf angewiesen, ihren Lebensunterhalt durch Geldge-schäfte, vor allem durch den Geldverleih gegen Faustpfänder und Zinsen, zu bestreiten. Die hierdurch bewirkte Verschuldung breiter Bevölkerungskreise verschärfte die bereits bestehenden Aversionen, die sich dann von Zeit zu Zeit in furchtbaren Judenverfolgungen (Pogromen) und -vertreibungen niederschlugen; dabei dürfte sicher sein, dass innerhalb der Motive, die zu diesen Untaten führten, die materiellen Beweggründe der Schuldner eine ganz zentrale Rolle gespielt haben.
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