Ablaß
Einem Gläubigen wird nach Reue und Sündenbeichte nach Zahlung eines bestimmten Geldbetrages ein Teil seiner auf Erden sowie vor allem im Fegefeuer abzuleistenden Sündenbußen erlassen. Die Ablässe waren für den Papst, die Kirche und später auch die weltlichen Herrscher, die sich in das Ablaßgeschäft eingeschaltet hatten, eine sehr ergiebige Geldquelle.
Absage
Ankündigung einer Fehde. Diese musste drei Tage vor ihrem Beginn durch einen "Absage-" oder "Fehdebrief" rechtmäßig angekündigt werden.
Abt
Klostervorsteher.
Abtei
Von einem Abt geleitetes Mönchkloster, von einer Äbtissin geleitetes Nonnenkloster.
Äbtissin
Vorsteherin eines Nonnenklosters.
Adel
Hervorgehobene gesellschaftliche Gruppe, die sich bewußt z.B. von den Bürgern der Stadt und Bauern abhob. Im Mittelalter zeichnete man sich vor allem durch Grundbesitz, aber auch durch Geburt und erbliche Vorrechte als Adliger aus.
Aderlaß
Meist gegen alle Krankheiten angewendete Standardheilmethode, bei der dem Patienten eine Vene geöffnet wird, um die Krankheit mit dem Blut herausfließen zu lassen. Welche Vene (und an welcher Stelle) geöffnet wurde hing von der Stellung der Gestirne, des Mondes und der Jahreszeit ab.
Alchemie
Vorläufer unserer heutigen Wissenschaft Chemie. Bei der Suche nach dem "Lebenselixier" und dem Versuch der "Goldherstellung" aus anderen Metallen, entwickelten sich im Laufe der Jahrhunderte erste wissenschaftliche Arbeitstechniken und Arbeitsgeräte.
Allerheiligen
Katholischer Feiertag zu Ehren aller Heiliger, begangen am 1. November.
Allerseelen
Katholischer Feiertag zum Gedächtnis aller verstorbener Gläubigen, an dem für die Seelen im Fegefeuer gebetet wird, begangen am 2. November.
Allmende
Bei den Germanen das gemeinschaftliche Eigentum der Gemeindebewohner an Weide, Wald, Wiesen usw. Es wurde zuerst gemeinschaftlich, später durch Angehörige einer politisch bevorrechteten Klasse genutzt.
Almosen
Spenden für die Armen. Da es als edel galt den Armen zu helfen, wurden Almosen oft in Form von übriggebliebenen Lebensmitteln nach einem Fest verteilt.
Almosenpfleger
Von einem Adligen beauftragte Person, welche die Almosen an die Ärmsten der eigenen Bevölkerung verteilte.
Altar
Erhöhter Aufbau für gottesdienstliche Handlungen in christlichen Kirchen, häufig in Form des Tischaltaltars.
Amme
Frauen, die nach der Geburt eines eigenen Kindes ein fremdes Kind stillen. Diese Frauen werden bisweilen auch als Säugammen bezeichnet, in Abgrenzung zu den Trockenammen, einer veralteten Bezeichnung für Kindermädchen.
Angstloch
Meist runde Öffnung oberhalb des Verlieses (im Bergfried), durch die ein Gefangener mit Hilfe eines Seils, einer Leiter o. ä. hinabgelassen wurde. Ihr Durchmesser betrug etwa einen Meter, oft wurde sie mit einer Steinplatte oder einer Holztür verschlossen.
Anschlag
Detaillierte Schätzung einer Herrschaft samt ihren Einkünften.
Antwerk
Sammelbezeichnung für Belagerungsmaschinen im Mittelalter (vor der Erfindung des Schießpulvers) - Wurf- und Schleudermaschinen, Sturmböcke, Leitern usw.
Aquamanile
Mittelalterliches, oft kunstvoll in Tierformen gestaltetes Gießgefäß zum Waschen der Hände bei Tisch bzw. für die Handwaschung der Priester bei der heiligen Messe.
Arkebuse
Eine schwere Handfeuerwaffe des 15/16. Jh., auch Hakenbüchse genannt. Sie wurde mit einem am Lauf angebrachten Haken auf einem Prellholz fixiert, um den starken Rückstoß aufzufangen.
Armbrust
Schusswaffe mit höherer Durchschlagskraft als Pfeil und Bogen, aber von ähnlichen Aussehen, verfügt über eine Rinne in der aus Holz oder Metall gefertigten Säule, um darin einen Pfeil oder ein anderes Projektil zu führen.
Astrolabium
In der Hand zu haltendes Instrument zur Beobachtung der Position der Sonne und anderer Himmelskörper.
Ätzender Kalk
Variante des bei einer Belagerung von den Verteidigern üblicherweise benutzten heißen Öls oder Pech. Siedendes Wasser wird mit ungelöschtem Kalk versehen und auf den Angreifer geschüttet. Dies verursacht schwere Verätzungen.
Ausfallstor
Kleines Tor einer Festung von dem aus die Verteidiger Überraschungsangriffe führen konnten. Meistens war es oben im Mauerwerk angelegt und wurde über eine Leiter verlassen.
Ausglühen
Angewendete Technik nach dem Schmieden von Eisen, um eine stärkere Erhärtung der Oberfläche des Metalls zu erhalten. Das fertig geschmiedete Werkstück wird im letzten Arbeitsgang ganz langsam erhitzt und so bruchfester und härter.
Aussätziger
Erkrankte Person, die von der Gesellschaft ausgeschlossen wurde. Ursprünglich handelte es sich ausschließlich um an Lepra erkrankte Menschen. Der Begriff wurde aber mit der Zeit auf alle Kranken angewendet, die von der Bevölkerung gemieden wurden. Die Kranken mußten Rasseln tragen, um andere frühzeitig vor ihrem Erscheinen zu warnen.
Autodafé
Feierliche Verkündigung und anschließende Vollstreckung eines von einem Gericht der Inquisition gefällten Urteils (Freispruch oder Tod durch Verbrennen).
Averroismus
Theologisch-philosophische Richtung insbesondere des 13./14. Jh., die sich der Aristotelesinterpretation und Lehre des Averroes anschließt. Der "reine A." ist gekennzeichnet durch Übernahme 1. des Primats der Vernunft vor der Theologie und dem Glauben. 2. des Monopsychismus, 3. des psychologischen Determinismus, der eine moralische Verantwortung für das Handeln ablehnt und 4. der Lehre von der Ewigkeit der Welt. Als Averroisten in diesem Sinne können Johannes von Jandun (~1286-1328) in Paris und Angelus von Arrezzo in Bologna gelten.
Babylonische Gefangenschaft
Der Aufenthalt der Juden in Babylonien; danach der Zeitraum im 14. Jahrhundert, in dem die Päpste aus Rom vertrieben und in Avignon ansässig waren (1309-1376).
Bader
Volkstümliche Bezeichnung für Barbier. Es handelte sich um den Betreiber einer Badestube, der außer dem Schneiden der Haare auch oft die Aufgaben des heutigen Chirurgen oder Zahnarztes übernahm.
Badezuber
Für das Baden benutzter Wasserbehälter. Von der Konstruktion her aufgebaut wie ein stehendes, halbes Faß, daß an den Rändern oft mit Stoff ausgepolstert wurde.
Bank
Zuerst Wechslertisch auf den Märkten und Messen; daraus entwickelte sich das Geldgeschäft zur Bereitstellung von Krediten (Leihgeld) und Wechselgeld. In der Regel waren Banken im Mittelalter mit Handelshäusern verbunden.
Bannrecht
Zuerst das Recht der Obrigkeit, insbesondere des Königs zu gebieten und zu verbieten, dann die Strafe, die bei Verletzungen des Bannrechtes eintritt.
Bärenhatz
Marktspektakel bei dem der Besucher gegen einen Einsatz seinen Hund auf einen angeketteten Bären hetzen konnte. Heulte der Bär auf, erhielt der Hundebesitzer einen Gewinn.
Basilika
Kirchenbautyp; im katholischen Kirchenrecht liturgisch priviligierte Kirche, entweder wegen ihres ehrwürdigen Alters oder wegen ihrer Bedeutung als internationaler Wallfahrtsort.
Bauer
Unter einem Bauern ist ein Landwirt zu verstehen, der in eigener Person mit Hilfe von Familienangehörigen und Gesinde einen Bauernhof bewirtschaftet und dabei nicht nur die Wirtschaftsführung leitet, sondern auch selbst bäuerliche Arbeiten verrichtet.
Baumeister
Leiter des Aufbaus einer Festung oder Kathedrale. Meistens ein erfahrener Maurer- oder Steinmetzmeister. Seine Aufgaben beinhalten sowohl den Entwurf als auch den Aufbau des Objekts.
Die Übernahme einer solchen Aufgabe versprach eine sehr gute Bezahlung sowie eine hochangesehene Stellung in der Gesellschaft.
Beize
Tierfäkalien, in welche Lederhäute eingelegt wurden, damit diese besonders weich wurden.
Beizjagd
Jagd von Vögeln und anderen Kleintieren mit Hilfe von abgerichteten Raubvögeln wie Habichte und Falken. Diese Art der Jagd war dem Adel vorbehalten.
Belagerungskrieg
Längere militärische Aktion, bei der eine Armee eine Stadt oder Burg umzingelt und vom Nachschub abschneidet.
Beltane
Keltisches Fruchtbarkeitsfest am 1. Mai, mit dem der Sommeranfang begangen wurde.
Benediktinerregel
Leitfaden für das Klosterleben, verfasst vom heiligen Benedikt von Nursia im 6. Jahrhundert; wurde von allen Mönchs- und Nonnenkloster übernommen.
Bergfried
Hauptturm der Burg, wurde als letzte Verteidigungsstellung genutzt, falls es dem Belagerer gelang, in die Burg einzudringen. Innerhalb des Bergfrieds wurden Vorrats- und Waffenkammern angelegt. Unterirdisch war hier auch oft der Kerker der Burg zu finden.
Besthaupt
Besondere Abgabe an den Grundherrn im Todesfall eines Leibeigenen. Im Normalfall das beste Stück Vieh oder beste Kleid (deshalb auch Bestkleid genannt).
Bier
Da Wasser durch Bakterien, die damals unbekannt waren, oft Krankheiten verursachte, war Bier neben Wein eines der Hauptgetränke der Bevölkerung. Aufgrund seines Zuckergehaltes war es für diejenigen, die sich keine gute Ernährung leisten konnten ein wichtiges Grundnahrungsmittel.
Binsen
Getrocknetes Schilf, mit dem der Boden in Räumen ausgelegt wurde.
Bischof
Christilicher Würdenträger, der als Nachfolger der Apostel gilt und ein Bistum oder eine Diözöse leitet.
Bombarde
Vorläufer der Kanone zum Schießen von Steinen und anderen Geschossen.
Bonde
Ausdruck für einen "freien" Bauern.
Brandmarke
Mit einem glühenden Eisen für kleine Vergehen beigebrachte, sichtbare Markierung, um den Täter in der Öffentlichkeit bloßzustellen. Die noch heute benutzten Begriffe "gebrandmarkt" und "Schandmal" haben hier ihren Ursprung.
Bruderschaft
Verband mit überwiegend religiös-karitativen Zielen, personelle Zusammensetzung berufsunspezifisch und ständeübergreifend.
Brünne
Kettengeflecht aus vernieteten Eisenringen, das zum Schutz von Hals und Schulter als Haube diente.
Brustwehr
Brusthoher Schutzwall an Festungswerken; bei mittelalterlichen Burgen oberer Abschluss der Ringmauern oder Wehrgänge.
Buhurt
Ein Ritterkampfspiel des Mittelalters, bei dem zwei Reitergruppen mit stumpfen Waffen gegeneinander fochten und eine Gruppe die andere zurückzudrängen versuchte.
Burg
Mittelalterliche Wehranlage, die gleichzeitig als Wohnsitz diente. Sie bestand aus Befestigungsmauern, Wachtürmen, dem Bergfried, dem Wohnbau und Wirtschaftsgebäuden. Die Gebäude wurden um einen Innenhof, den Burghof, angelegt. Dieser wurde mit einem Vorhof, dem sog. Zwinger verbunden. In den Zwinger gelangte man durch das Torhaus, das meistens durch eine Zugbrücke gesichert wurde.
Bürger
Eine mittelalterliche Bezeichnung für größere befestigte Siedlungen war "burgus" (Burg), d.h. Stadt. Ihre Einwohner heißen Bürger. Sie bilden seit dem 12. Jh. einen eigenen Stand neben dem Adel und den Bauern. Vollberechtigte Bürger waren nur die Einwohner der Stadt, die hier Grund und Boden besaßen. Sie unterstanden nur der städtischen Gerichtsbarkeit. Man unterscheidet die Patrizier (Oberschicht) und die Handwerker (Mittelschicht) von der Unterschicht (Arme), die nicht berechtigt war, an der Stadtregierung (dem Rat der Stadt) mitzuwirken.
Burggraben
Tiefer und breiter, manchmal mit Wasser gefüllter Graben um eine Burg, angelegt als Hindernis für potentielle Angreifer.
Burghalle
Der Raum in einer Burg, in dem die wichtigsten Aktivitäten des Tages stattfanden.
Burgvogt
Oberster Verwalter einer Burg und Stellvertreter des Burgherrn. Er organisierte den täglichen Arbeitsablauf auf der Burg.
Büttel
Vom Grundherrn eingesetzter Amtsträger ähnlich einem heutigen Polizisten. Er diente auch gleichzeitig als Verwalter auf den Ländereien des Herrn und sammelte die Abgaben, sprich Steuern, ein.
Chiliasmus
Die Lehre von einer tausendjährigen Herrschaft Christi auf Erden (auch lat. Millenium "Jahrtausend") am Ende der geschichtlichen Zeit. Sie beruht auf Aussagen der Johannes-Apokalypse (Apk. 20, 1-10), wo von einer Fesselung Satans für eine Zeit von tausend Jahren gesprochen wird. Diese Zeit soll nach der "ersten" Auferstehung der Gerechten stattfinden und bis zur "zweiten", endgültigen Auferstehung dauern.
Die Lehre des C. ist im MA am deutlichsten und nachhaltig wirksam von dem italienischen Theologen Joachim von Fiore formuliert worden, der eine umfassende Geschichtstheologie entwickelte: auf das Zeitalter des Vaters (A.T.) folgt die Zeit des Sohnes (N.T.), deren Ende er für das Jahr 1260 (das angenommene Geburtsjahr von Meister Eckhart) erwartete. Danach sollte das tausendjährige Zeitalter des Geistes anbrechen.
Chlamys
Ursprünglich aus dem antiken Griechenland stammendes, an der Schulter zusammengestecktes Obergewand.
Condottiere
Italienischer Söldnerführer des 14. und 15. Jahrhunderts
Dachstroh
Deckmaterial für Dächer aus Stroh, Binsen, Schilf und Blättern.
Dechsel
Werkzeug der Zimmerleute zur Holzbearbeitung. Es handelt sich um eine Axt, deren Blatt aber quer zum Schaft steht. Sie ist vor allem geeignet, die Rinde von einem Holzstamm abzulösen.
Dichtung
Vor allem im Mittelalter durch die Minne, d.h. durch die Minnesänger bestimmt. Eine hochangesehene Dichtkunst, welche die idealisierte Liebe eines Ritters zu einer Edelfrau beschrieb, der er bedingungslos diente.
Dokument
Wichtige Verträge und Gerichtsentscheidungen wurden auf Pergament (einer Tierhaut) schriftlich festgehalten.
Domäne
Gut des Königs oder Landesherrn. Später wurden Staatsgüter aller Art als Domäne bezeichnet.
Dreifelderwirtschaft
Anbaumethode, die sich im Dreijahreszyklus wiederholte, um einen Boden fruchtbar zu halten. Im ersten und zweiten Jahr wurden unterschiedliche Pflanzenarten angebaut. Im dritten Jahr wurde das Feld dann als Weideland genutzt und somit natürlich gedüngt.
Dreiling
Hohlmaß - entspricht 30 Eimer bzw. 1680 Liter.
Dynastenburg
Burg eines Herrscherhauses. Sie wird somit zum Verwaltungssitz des gesamten Fürstentums.
Ebenhoch
Auch Wandelturm genannt. Belagerungsturm aus Holz, der auf Rädern bewegt wurde und mit einer Fallbrücke versehen war. Wenn die Angreifer ihn nahe genug an die Burgmauer gebracht hatten, ließ man die Brücke herab. Die Belagerer, die sich nun auf gleicher Höhe mit den Verteidigern befanden, versuchten über die Brücke in die Burg einzudringen.
Egge
Werkzeug zur Feldbearbeitung. Ein aus Holz gefertigtes Gitter mit Rahmen, an dem Spitzen angebracht sind, die nach dem Pflügen des Feldes größere Erdbrocken zerkleinern. Die Egge wurde von Pferden (sog. Ackergaulen) oder Ochsen gezogen.
Eigenkirche
Eine auf privatem Grund und Boden stehende, im Eigentum des Grundherrn befindliche Kirche, deren Geistlichen er einsetzte und deren Nutzungen ihm zufielen. Außerdem war er der Vogt der Eigenkirche.
Eimer
Hohlmaß - 56 Liter.
Einsalzen
(Pökeln) Methode um Fleisch und Fisch haltbar zu machen. Das Fleisch wird entweder in eine stark salzhaltige Flüssigkeit eingelegt oder mit Salz eingerieben und dann mit einer Salzschicht abgedeckt. Fleisch und Fisch kann auf diese Weise für Monate konserviert werden, da das Salz den fleischzersetzenden Bakterien nötiges Wasser entzieht.
Elle
Längenmaß - entspricht 30 Zoll bzw. ca. 78 cm
Erzbischof
Ranghöchster Bischof: Leiter einer Erzdiözese oder einen Kirchenprovinz.
Exkommunikation
Ausstoßung aus der Gemeinschaft der Christen; im Spätmittelalter bedeutete sie schließlich nur noch den Ausschluß aus der Kirche auf Erden, das endgültige Urteil über einen Menschen konnte nur noch Gott am Jüngsten Tag fällen.
Fachwerk
In der Architektur Holzrahmenkonstruktion, bei der die Zwischenräume mit Lehm, Ziegelsteinen oder Naturstein ausgefüllt sind.
Fahrender Händler
Kaufmann, der mit seinen Waren durch das gesamte Land reiste. Oftmals hatten die Fahrenden Händler einen schlechten Ruf, denn eine spätere Beanstandung ihrer Waren, welche sie als beste Qualität anpriesen, war fast unmöglich, da sie sich bereits am nächsten Tag an einem anderen Ort befanden.
Falkner
Ausbilder und Trainer der Raubvögel eines Adligen, die zur Beizjagd genutzt wurden. Da sich diese Tiere nur schwer an den Menschen gewöhnen, trennte sich der Falkner so gut wie nie davon.
Fallgatter
Eisenbeschlagenes Gitter aus Holz, das von oben in den Haupttorweg herunter gelassen werden konnte. Oft wurden sowohl am Eingang als auch am Ausgang des Torwegs Fallgatter eingerichtet, um Angreifer in eine Falle locken zu können.
Fastentage
Im Mittelalter von der kath. Kirche angeordnete Tage, an denen kein Fleisch gegessen werden durfte. Neben der Fastenzeit kamen zusätzlich die Wochentage Dienstag, Freitag und Samstag hinzu.
Federkiel
Schreibgerät aus dem Schaft einer Feder.
Fehde
Im Mittelalter anerkannte Form der Selbsthilfe, die eine Person, deren Rechte verletzt worden waren gegenüber demjenigen anwendete, der den Rechtsbruch begangen hatte. Die Fehde wurde oft gewaltsam geführt, gegen Ende des Mittelalters im Röm.-Dt. Reich aber schließlich verboten.
Fehdehandschuh
Der, der sich beleidigt fühlt, wirft demjenigen, der die Beleidigung ausgesprochen hat, seinen Handschuh hin. Damit wird die Herausforderung zu einer Satisfaktion angezeigt. Nimmt man den Handschuh vom Boden auf, nimmt man die Herausforderung an, wenn nicht gilt man als feige.
Feldschlange
Spätmittelalterliches Feldgeschütz.
Feudalismus
Staats- und Gesellschaftsform des Mittelalters, die Herrschaft einer sich auf Grundbesitz stützenden adligen Oberschicht, die zusätzlich besondere Verwaltungsvorrechte gegenüber der landlosen Bevölkerung besaß.
Feuerprobe
Art eines Gottesurteils, bei dem der Beschuldigte ein glühendes Eisenstück mit den Händen tragen mußte. Schaffte er die vorgesehene Strecke, ohne Brandwunden zu erhalten, galt er als unschuldig. Gewicht des Eisens und Wegstrecke waren von der schwere des Verbrechens abhängig.
Fiorino (Florin)
Goldmünze, erstmals geprägt im Jahr 1252 in Florenz.
Flamme
Wimpel an der Lanze eines Ritters. Seit dem 12. Jh. üblich und mit den persönlichen Farben und Zeichen des Trägers versehen.
Fohlen
Folterinstrument zur Streckung der Glieder, das die Form eines Pferdes aufweist. Vom ihm leitet sich das deutsche Wort "Folter" ab.
Franke
Mitglied eines der miteinander verbündeten germanischen Stämme aus der Rheingegend, die im 6. Jahrhundert sehr mächtig wurden.
Freie
Personen im Mittelalter, die im Gegensatz zum Leibeigenen von einem Grundherrn (d.h. Adligen) persönlich unabhängig, also frei waren. Sie konnten selbst über ihren Wohnort, ihren Ehegatten, ihre beruflicher Tätigkeit und deren Ausübungsregeln bestimmen. Rechtlich waren sie besser vor willkürlichen Übergriffen der Adligen geschützt als die Leibeigenen.
Freibauer
Bauer, der eigenes Land besaß oder gepachtet hatte. Im Gegensatz zum Leibeigenen war er nicht vom Grundherrn persönlich abhängig. Dies beinhaltete die freie Wahl des Wohnorts, des Ehegatten und der Auftragsarbeiten für andere. Er konnte nicht willkürlich verhaftet und bestraft werden.
Freie Erbleihe
Bei dieser Leiheform, bei der man nur geringen oder keinen Zins leisten mußte, konnte man relativ frei über den geliehenen Boden verfügen und ihn auch an seine Söhne weitervererben.
Freihäuser
Als Freihäuser bezeichnete man jene Gebäude, die Mitgliedern des Adels und der Kirche gehörten und daher von einer Besteuerung (Z.B. der Stadt) befreit waren.
Fresko
Auf frischem, noch feuchtem Putz ausgeführte Malerei.
Frondienst
Jeder Leibeigene mußte seine Arbeitskraft für eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr seinem Grundherrn unentgeltlich zur Verfügung stellen. Unabhängig davon mußte er zusehen, daß die restliche Zeit ausreichte, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Frühmette
Aufeinanderfolge dreier Hymnen, dreier Psalmen und dreier Lektionen, gesungen von Mönchen zur ersten der sieben kanonischen Stunden.
Frühmittelalter
Periode des geistigen, politischen und gesellschaftlichen Niedergangs in Europa zwischen den Jahren 476 und 1000 n. Chr.
Fuder
Hohlmaß - entspricht 32 Eimer bzw. 1.792 Liter.
Fuß
Längenmaß - entspricht 12 Zoll bzw. 31,6 cm.
Fußvolk
Bezeichnung für alle Soldaten, die nicht beritten waren, also Infanterie und Bogenschützen.
Futterabgabe
Abgabe (Steuer) der Leibeigenen an den Grundherrn in Form von Getreide für dessen Pferde.
Galgen
Bezeichnung einer Holzkonstruktion an der Verurteilte so lange aufgehangen wurden, bis der Tod eintrat. Es handelt sich um die gebräuchlichste Art der Todesstrafe im Mittelalter. Der Galgen wurde auf einem öffentlichen Platz aufgebaut.
Garbenbinder
Landarbeiter, der das abgemähte Getreide zu Bündeln zusammenband und diese zum Trocknen aufstellte.
Galgenpichl
Galgenhügel - erhöhter Platz, auf dem sich der Galgen befand. Dieser bestand meist aus einigen, durch Holzbalken verbundenen gemauerten Säulen.
Gau
Bezeichnung für eine geographische Verwaltungseinheit zur Zeit Karls des Großen. Namen wie Breisgau, Sundgau, Rheingau und das Allgäu erinnern noch heute an diese Zeit. Karl der Große ließ sein Reich in 100 Gaue (Gebiete) einteilen, die von Gaugrafen geleitet wurden.
Geächtete
Geflohene Personen, die wegen eines schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt worden waren. Sie waren Ausgestoßene, die als vogelfrei (rechtlos) galten, d.h. jeder konnte sie töten, ohne seinerseits rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Gebet
Aufgrund der Frömmigkeit im Mittelalter war es üblich mehrmals täglich zu beten. Im frühen Mittelalter kniete man sich zum Beten nicht mit gefalteten Händen hin. Man betete mit ausgebreiteten Armen, oder legte sich in dieser Betposition zusätzlich auf den Bauch um besondere Demut auszudrücken.
Gebißstange
Teil des Zaumzeugs der Pferde. Ein Eisenstab, der quer im Maul des Reittiers liegt und zur sog. Trense gehört. Wurde für jedes Pferd als Einzelstück vom Schmied angefertigt.
Geblütsrecht
Anspruch einer Sippe oder Familie auf die Königsnachfolge.
Gefängnis
Auch Kerker genannt. Die uns heute bekannte Gefängnisstrafe wurde im Mittelalter erst sehr spät (ca. ab 1200 A.D.) eingeführt. Vorher war ein Gefängnis lediglich ein Verwahrungsort für Gefangene bis zu deren Verurteilung. Für die Unterbringung mußte man üblicherweise selbst aufkommen (z.B. Verpflegung, Feuerholz, Stroh zum Schlafen).
Geisel
Bei einer Schlacht oder Belagerung nahm man adelige Personen gefangen, diese wurden zur Geisel und konnten durch ein oft sehr hohes Lösegeld von ihren Familien freigekauft werden. Ein im Kampf unterlegener Ritter konnte mit den Worten: "Ich bin Euer Gefangener" anzeigen, daß er sich ergab und das Recht in Anspruch nahm, gegen ein Lösegeld frei gelassen zu werden. Damit wurde nach mittelalterlicher Sitte ein Vertrag geschlossen. Die Geisel versprach gleichzeitig keinen Fluchtversuch zu unternehmen, was ihr ermöglichte, eher als Gast denn als Gefangener behandelt zu werden. Auf der Burg wo die Geisel inhaftiert wurde konnte sie sich dann frei bewegen.
Geldstrafe
Für viele kleinere Straftaten (Vergehen) wurden im Mittelalter Geldstrafen an den Grundherrn gezahlt. Hierunter fielen Vergehen wie: unerlaubte Nutzung von Weideland oder unerlaubtes Brennholzsammeln.
Gemach
Bezeichnet die privaten Räume einer wohlhabenden Person. In diese konnte sie sich zurückziehen um ungestört zu sein. In den Gemächern befand sich auch der Schlafplatz.
Gemarkung
Umfaßt den gesamten Wirtschafts- und Rechtsbereich einer Siedlung, mit Haus und Hof und Zugehör, mit Ackerland, Wiesen und Weiden, Plätzen, Wegen und Brücken, mit Wald und Heide, Ödland und Gewässer bis hin an die Gemarkungsgrenze.
Gemeindevorsteher
Eine Art Beamter, der im Mittelalter von den Bewohnern eines Dorfers aus deren Mitte gewählt wurde, um sie zu vertreten, der jedoch zugleich auch Verwaltungsaufgaben für den Lehnsherrn zu übernehmen hatte.
Gemeine Figur
Symbol im Wappen eines Edelmannes, das sich vom geometrisch aufgeteilten Hintergrund (Heroldsbild) abhebt. Sehr beliebt waren Tiermotive in allen Variationen. Der Begriff "gemein" bezeichnet die Schlichheit des Symbols, da dieses einfach und von anderen leicht zu unterscheiden sein sollte.
Gerber
Auch Lederer genannt. Handwerker, der Leder aus Tierhäuten herstellt.
Gerberlohe
Flüssigkeit, die bei der Herstellung von Leder benutzt wird. Es handelt sich um mit gemahlener Eichenrinde versetztes Wasser, in welches der Gerber die Tierhaut einlegt, um sie haltbarer zu machen.
Geschlecht
Umfaßt alle Personen, die sich in direkter männlicher Linie auf einen gemeinsamen Stammvater zurückführen lassen.
Geschworene
Im Rahmen des Lehnswesens Dorfbedienstete, die bei einem Rechtsstreit Beweise zusammentrugen, die rechtliche Situatiuon eines Falls prüften, Urteile fällten und Strafen verhängen.
Gewannflur
Gebietsaufteilung während der deutschen Landnahme im Hochmittelalter. Die Flur des Gemeindegebietes wurde in Gewanne oder Riede geteilt, diese wiederum in nur wenige Meter breite streifenförmige Parzellen, welche auf die vorhandenen Siedler aufgeteilt wurden (Riemenparzellierung).
Gewürze
Gewürze waren sehr kostbar, da die meisten nach Europa importiert werden mußten. Bekannt waren neben Salz u. a. Anis, Buchweizen, Gewürznelken, Ingwer, Kreuzkümmel, Koriander, Muskat, Pfeffer, Safran, Süßholzwurzel, Zimt, Zucker. Oft waren Speisen sehr stark gewürzt, dies sollte Wohlstand demonstrieren.
Gilde
Im Mittelalter entstandene Vereinigungen von Handwerkern zur Wahrung ihrer Interessen, diese wurden auch Zunft genannt. Jedes Handwerk hatte eine eigene Interessenvertretung (Zünfte).
Glas
Im Mittelalter ein teures und seltenes Material. Aus diesem Grund waren Glasfenster hauptsächlich in Kirchen zu finden.
Gnosis
Allgemeiner Begriff der Religionsphänomenologie zur Bezeichnung eines systematisch gefaßten Wissens um göttliche Geheimnisse, das nur wenigen Menschen als apriorisches Vermögen gegeben ist, aus dem Menschen selbst und nicht aus einer Offenbarung (Gnade) stammt und sich selbst als das umfassende Heil der Menschen versteht.
Goldene Bulle
Reichsgesetz von 1356, das vor allem das Recht der 7 Kurfürsten festlegte, den deutschen König zu wählen.
Goliarden
Umherziehende Scholaren oder Studenten des 12. und 13. Jahrhunderts, die oft zotige und frevlerische lateinische Gedichte schrieben und als fahrende Musikanten auftraten.
Gottesgnadentum
Anspruch der Könige, daß sie ihre Herrschaft von Gottes Gnaden erhalten und von Gott auserwählt seien.
Gottesurteil
Wichtiger Bestandteil der "Rechtsprechung" bis ins 13.Jahrhundert. Der Idee nach ging man davon aus, daß Gott auf der Seite des rechtschaffenen, unschuldigen Menschen stehe, so daß er Schaden von diesem abwenden werde. Ein Beschuldigter mußte eine Probe bestehen. Bestand er diese, befand er sich im Recht, da man davon ausging, daß Gott ihm beigestanden hatte. Verbreitete Proben waren: Zweikampfprobe, Kesselfangprobe, Feuerprobe, Wasserprobe und Kreuzprobe.
Graf
Ein Beamter, der wahrscheinlich aus der königlichen Hausherrschaft und Dienstmannschaft hervorgegangen ist und der im Auftrage des Königs bei den Thingversammlungen für die Durchsetzung des dort besprochenen Rechts zu sorgen hatte.
Grangie
Großer, meist befestigter Gutshof eines Klosters.
Gregorianische Reform
Kirchliche Reformbewegung des 11./12. Jh., benannt nach Papst Gregor VII., die sich zunächst gegen Simonie und Priesterehe wandte, dann jedoch bestehende Rechtsformen (Laieninvestitur, Kaiserrechte bei der Papstwahl) angriff; ihre Ergebnisse waren stärkere Abgrenzung der geistlichen und weltlichen Gewalt bei Betonung des geistlichen (päpstlichen) Führungsanspruchs und Bildung einer in sich geschlossenen, unter päpstlichem Primat stehenden kirchlichen Hierarchie (Kardinalskollegium, Kurie).
Greifeisen
Zangenähnliches Werkzeug aus Eisen, das bei einer Belagerung von den Verteidigern am Tor herabgelassen wurde. Auf diese Weise versuchte man den Rammbock zu greifen und festzuhalten.
Griechisches Feuer
Gemisch aus Teer, Schwefel, Harz, Salz und Kalk, das in einen Tontopf gefüllt und dann angezündet wurde. Wenn der Topf geworfen wurde, kam er beim Aufprall der Wirkung einer Brandbombe sehr nahe. Das Griechische Feuer wurde als Waffe bei Belagerungen von Festungen eingesetzt.
Griffel
Hölzernes Schreibgerät, mit dem man auf Wachstafeln schrieb.
Grobsteinmetz
Der Grobsteinmetz übernahm die Vorbearbeitung des Rohsteins, indem er ihn in eine Grundform brachte (z.B. Quaderform). Danach konnte er dann vom Steinmetz durch die Feinbearbeitung fertiggestellt werden. Oft übernahmen Lehrlinge oder Gesellen der Steinmetzmeister diese Arbeit.
Großfamilie
Eine mehrere Generationen umfassende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft unter einem patriarchalischen Familienoberhaupt. Die erwachsenen Söhne bleiben auch nach ihrer Verheiratung im Hause der Eltern.
Grundherr
Adliger, der über ein bestimmtes Territorium herrscht.
Grundherrschaft
Verfügungsgewalt über Grund und Boden und Herrschaftsrecht über Bauern, die auf diesem Grund und Boden sitzen und diesen Boden bebauen.
Grundhold
Andere Bezeichnung für einen "hörigen" Bauern.
Habsburger
Nach der Habsburg (heute Schweiz) benanntes Herrschergeschlecht, das 1282 erstmals die deutsche Königswürde erhielt und im Spätmittelalter und in der Neuzeit mehrere Könige und Kaiser stellte.
Handfeste
Urkunde, die vom Aussteller durch Handauflegen bekräftigt wurde. Dieser Schutzbrief sicherte Privilegien eines bestimmten Personenkreises. Bekannteste Anwendung ist die Verleihung des Stadtrechtes.
Handwerk
Älteste Form der gewerblichen Tätigkeit. Dem Handwerksstand gehörten nur Freie an. Für jeden Handwerksberuf entwickelten sich im 12. Jh. Zünfte, d. h., daß sich der jeweilige Berufsstand in einer Interessenvereinigung zusammenschloß. Der jeweilige Berufsstand setzte sich aus den Meistern, den Gesellen und den Lehrlingen zusammen.
Die Lehrlinge erlernten das Handwerk bei einem Meister, der als einziger ausbildungsberechtigt war. Die Ausbildungszeit konnte von fünf bis zu neun Jahren andauern. Der Lehrling erhielt während dieser Zeit nur Unterkunft, Verpflegung und Kleidung, aber keinen Lohn von seinem Meister. Da Lehrstellen sehr begehrt waren, war es sogar üblich, daß die Eltern eines Lehrlings bei Ausbildungsbeginn dem Meister eine Zahlung zu leisten hatten, das sog. Lehrgeld.
Die Gesellen waren Facharbeiter, die nach bis zu neunjähriger Ausbildung als Lehrlinge diesen Rang erhielten. Gesellen erhielten einen Lohn vom Meister und hatten das Recht ihre Anstellung zu wechseln. Sie waren mit Erhalt ihres Ranges befähigt, eigenverantwortlich Arbeiten für ihren Meister zu übernehmen.
Um Meister zu werden, mußte ein Geselle all das beherrschen, was auch sein Meister konnte. Erst dann durfte er die Meisterprüfung ablegen, indem er ein sog. Meisterstück anfertigte. Bestand er die Prüfung, war er von nun an Meister, konnte selber Lehrlinge ausbilden und einen eigenen Betrieb eröffnen.
Hanf
Aus Mittelasien stammende Pflanze, die schon im Mittelalter in Europa angebaut wurde. Aus den Fasern der zwei bis drei Meter hohen Stengel wurden Seile hergestellt. Die Pflanzensamen dienten als Mittel gegen Schmerzen.
Hanse
Zuerst (im 11.-13. Jh.) genossenschaftlicher Zusammenschluß von Kaufleuten; seit dem 14. Jh. Zusammenschluß von Städten überwiegend in Norddeutschland zur Erleichterung des Handels untereinander und zur Stärkung der Stellung im Auslandshandel, insbesondere im Ostseehandel. Führende Stadt ("Vorort") der Hanse war Lübeck. Gemeinsame Beschlüsse wurden auf Hansetagen getroffen. Im 16. Jh. verlor die Hanse ihre Bedeutung.
Häresie
Im Griechentum und im Hellenismus Bezeichnung für ein Bekenntnis religiösen oder politischen Inhalts und für eine wissenschaftlichen Denkweise. Der Begriff wurde im frühen Christentum zunehmend im Sinne einer willkürlichen Auswahl aus dem Lehrgut der Kirche und einer Abweichung von deren Dogma verwendet. Damit gewann er eine Bedeutung, die identisch ist mit dem im MA aufkommenden Begriff der Ketzerei. - Im katholischen Verständnis ist H. eine schwerwiegende Abweichung vom christlichen Glauben; im protestantischen Verständnis gilt als H., was die Wahrheit des Evangeliums entscheidend verkürzt oder entstellt.
Haushaltsfamilie
Eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft, die sich nicht nur aus Eltern, Kindern und Blutsverwandten zusammensetzt, sondern zu der auch die Knechte, Mägde, Gesellen, Lehrlinge und Dienstboten im Haus gehören. Sie alle unterstehen der Gewalt des Hausherrn.
Heerbann
Aufforderung eines Herrschers an seine Gefolgsleute, mit ihm in den Krieg zu ziehen und Truppen zu stellen. Bei Nichtbefolgung drohten den Untreuen Strafen und Bußen.
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nationen
Mit dem Zerfall des Frankenreichs und der Entstehung eines ostfränkisch-deutschen Reiches beginnt mit der Kaiserkrönung Ottos I. die Verbindung von deutscher Königswürde und römischem Kaisertum. Seit dem 12. Jahrhundert wurde das deutsche Reich "Heiliges Römisches Reich" genannt, etwa 300 Jahre später kam der Zusatz "Deutscher Nationen" hinzu, der den Anspruch der deutschen Könige auf die Kaiserkrone deutlich machen sollte. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nationen hörte formal erst im Jahr 1806 auf zu bestehen.
Heraldik
Die Heroldskunst. Wappenkunde, die im 12. - 13. Jh. entstand. Da die Ritter durch immer stärkere Rüstungen und Vollvisierhelme nicht mehr voneinander zu unterscheiden waren, wurden persönliche Zeichen, die sog. Wappen eingeführt, um die Kämpfer in einer Schlacht unterscheiden zu können. Das Wappen wurde neben der Flamme auf dem Schild geführt (Wappen = Schildzeichen). Die Heraldik legte genau fest, wie ein Wappen aufgebaut sein mußte sowie welche Farben und Farbkombinationen zulässig waren. Ein Wappen bestand aus dem geometrisch aufgeteilten Hintergrund, dem sog. Heroldsbild, und einem Symbol im Vordergrund, der sog. Gemeinen Figur.
Herold
Da die Wappen recht umfangreich aufgebaut sein konnten und zudem strengen Regeln unterworfen waren, entstand der Beruf der Herolde, die Spezialisten der Wappenkunde waren. Sie kündeten u. a. beim Turnier die Kombattanten an.
Heroldsbild
Geometrisch aufgeteilter Hintergrund des Wappens eines Ritters.
Herzog
In altgermanischer Zeit ein für den Kriegsfall gewählter Anführer einer Völkerschaft, später der militärische Anführer seines Herzogtums.
Hexe
Viele Menschen (meist Frauen) wurden im Mittelalter verfolgt, weil sie angeblich einen Bund mit dem Teufel geschlossen hatten, der ihnen übernatürliche Kräfte verlieh (z.B. Tierverwandlung, Luftflug, Schadenzauber). Die letzte Hexe wurde 1782 geköpft, fast 300 Jahre nach dem Ende des Mittelalters.
Hierarchie
Organisationsform bzw. Herrschaftssystem das senkrecht nach Rangstufen gegliedert ist. Bildlich ergibt eine hierarchische Gesellschaft immer eine Pyramide.
Hofrecht
Sonderrecht einer Grundherrschaft.
Holzgeld
Abgabe (Steuer) die der Leibeigene dem Grundherrn für das Sammeln von Brennholz zahlen mußte.
Honig
Hauptsüßstoff im Mittelalter, da Zucker importiert werden mußte und somit teuer war.
Hufe
Seit dem 8. Jh. wird die bäuerliche Wirtschaftseinheit aus Haus, Hof, Acker- und Wiesenland und Allmendnutzungsrechten Hufe bezeichnet. Dienste und Abgaben lasteten auf ihr und nicht auf der Person des Bauern. Bereits gegen Ende des 8. Jhs. wurde die Hufe auch zur Maßeinheit, jedoch von unterschiedlicher Größe. In der Regel scheint man mit 30 Morgen pro Hufe gerechnet zu haben.
Immunität
Die Insassen einer Immunität waren der Macht der Grafen, besonders deren Steueransprüchen, entzogen.
Indigio
Ältester blauer Farbstoff, der aus verschiedenen trop. Pflanzen gewonnen werden kann.
Infanterie
Oberbegriff aller zu Fuß marschierenden und kämpfenden Soldaten.
Inkubus
Männlicher Teufel, welcher eine Frau zur Sexualpartnerin nimmt. Oft benutzte Anschuldigung der Inquisition.
Inkunabeln
Die frühesten Erzeugnisse der Buchdruckerkunst (bis 1500). Sie werden auch Wiegendrucke genannt.
Inquisition
Anfang des 13. Jh. institutionalisierte Ketzerverfolgung der kath. Kirche. Durch Zusammenwirken von weltlicher (Kaiser) und kirchlicher Obrigkeit (Papst) eingerichtet worden. Hartnäckige Ketzer wurden nach ihrer Schuldigsprechung gefoltert und verbrannt.
Insignien
Herrschaftszeichen, bei den röm. - dt. Kaisern Krone, Reichsschwert, Reichsapfel und Krönungsmantel.
Investitur
Im Mittelalter die sinnbildliche Übergabe eines Lehens an einen Vasallen oder die Übertragung der weltlichen Besitzrechte und geistlichen Befugnisse an einen Bischof/Abt.
Investiturstreit
Bezeichnung für den Konflikt zwischen ReformPapsttum und englischem, französischem und deutschem Königtum in der 2. Hälfte des 11. Jh. um die Einsetzung der Bischöfe und Äbte in ihre Ämter; er wurde zur grundsätzlichen Auseinandersetzung um das Verhältnis von weltlicher und geistlicher Gewalt. Besonders im Hl. Röm. Reich hatten die Könige auf der Basis des Eigenkirchenrechts mit dem Reichskirchensystem ein Herrschafts- und Verwaltungsinstrument geschaffen, bei dem die kirchlichen Amtsträger ein Gegengewicht zu den Eigeninteressen der Stammesgewalten bilden konnten. In der kirchlichen Reformbewegung gewann eine Richtung die Führung, die nicht nur die Vergabe von kirchlichen Ämtern gegen Geld als Simonie ansah, sondern die die gleichfalls als simonistisch verurteilte Investitur durch Laien erstmals auch auf den König bezog. Der nun ausbrechende offene Machtkampf zwischen Papsttum und Königtum (Canossa 1077) konnte durch einen Kompromiß beigelegt werden. Der König verzichtete auf die Investitur mit Ring und Stab, belehnte den Gewählten aber mit dem Kirchenbesitz. Diese Übereinkunft wurde 1104 vom französischen, 1107 vom englischen König akzeptiert und bildete auch die Grundlage des Wormser Konkordats (1122). Zwar war am Ende des I. die Stellung des Königs äußerlich kaum beeinträchtigt, doch existierte das Reichskirchensystem nicht mehr. Das vorrangige Interesse der Bischöfe und Äbte als Reichsvasallen galt dem Auf- und Ausbau eigener Territorien.
Inwohner
Nicht hauseigene Personen, die gegen Zins in einem fremden Haus wohnen.
Jaquerie
Die Revolte nordfranzösischer Bauern im Jahre 1357, genannt nach dem Spitznamen für die Bauern: Jacques Bonhomme.
Johannisfest
Mhd. Sommerjohanni, Fest zur Geburt von Johannes dem Täufer am 24. Juni. Die kath. Kirche verband den Tag mit dem heidnischen Fest der Sommersonnenwende.
Julbrot
Heidnisches Opfergebäck zum Julfest. Meist in Form von Sonnenrädern.
Julfest
Urspr. das heidnische Hochwinterfest, Wintersonnenwende. In nord. Ländern oft noch die Bezeichnung für das Weihnachtsfest.
Junker
Urspr. im Mittelalter die Bezeichnung von Söhnen der Mitglieder des Hochadels. Später Bezeichnung für adlige Gutsherrn und allgemeine Bez. für junge Adlige.
Kalkbrenner
Bauhandwerker des Mittelalters. Er stellte den Mörtel für die Mauerverbindungen aus Steinen her, indem er Kalkstein zermahlte und im Ofen brannte. Dieser Zement wurde dann mit Sand und Wasser zu Mörtel verarbeitet.
Kalktünche
Heutzutage wirkt es so, als sei die Fassade einer Burg im Mittelalter nach dem Errichten des Mauerwerks unbehandelt geblieben. Burgen wurden aber grundsätzlich mit einem Anstrich aus Kalkfarbe (Kalktünche) versehen. Dabei wurden sogar in manchen Fällen farbige Anstriche (z.B. rot) anstatt von weiß gewählt.
Kämmerer
Angesehene Stellung eines Hofbeamten. Er war der oberste Diener des Burgherrn, dem die Leitung der Privatgemächer oblag. Die Position des Kämmerers erweiterte sich im Laufe der Jahrhunderte soweit, daß er den gesamten Haushalt und die Güter seines Herrn beaufsichtigte und verwaltete. Er war zudem Aufseher und Hüter der Schatzkammer des Herrn.
Kanoniker
In Gemeinschaft lebender Kleriker.
Kanzler
Im Mittelalter meistens die höchste Stellung eines Hofbeamten unter dem Herrn. Er stellt Urkunden, Gerichtsurteile und Anordnungen des Grundherrn aus. In wichtigen Angelegenheiten war er der Stellvertreter des Grundherrn.
Kapelle
Gebetsraum zur Ausübung des Gottesdienstes. In jeder Burg wurde eine Kapelle errichtet und sollte nach Ansicht der Geistlichkeit der höchste Raum in der Burg sein, um dem Himmel am nächsten zu sein, was aus praktischen Gründen oft vom Baumeister "übersehen" wurde.
Kapitel
Versammlungs- und Beratungsraum der geistlichen Würdenträger und Mönche
Kaplan
Geistliches Amt eines Priesters. Der Burgkaplan war oft ein enger Vertrauter des Burgherrn. Außer den religiösen Aufgaben übernahm er oft die schulische Ausbildung der Kinder des Burgherrn, da er zu den wenigen Personen im Mittelalters gehörte, die Lesen und Schreiben konnten. Deshalb erledigte er auch oft die Korrespondenz des Herrn, besonders, da ein Kaplan oft verschiedene Sprachen beherrschte.Der Kaplan begleitete den Herrn auch auf seinen Reisen.
Kastell
Urspr. befestigtes röm. Heerlager. Im Mittelalter kleine Burganlage.
Kastellan
Urspr. andere Bezeichnung für den Burgvogt.
Käse
Hauptnahrungsmittel der armen Bevölkerung. Käse war im Mittelalter bereits ein Massenprodukt, da er einige Monate gelagert werden konnte, bot er die Möglichkeit, Milch haltbar zu machen.
Katapult
Wurf- bzw. Schußmaschine in der Antike und im Mittelalter. Als Geschoße dienten Steine und Pfeile. Im Mittelalter wurden unterschiedliche Arten von Katapulten eingesetzt. Zum einen feuerte man Geschosse mit Hilfe eines, durch eine Sehne gespannten, großen Bogens ab und zum anderen verwendete man Wurfarme aus Holz, die mit einer Konstruktion von Seilen oder Federmechanismen verbunden waren, die bei Auslösung (z. B. Durchtrennen des gespannten Halteseils) das Geschoß wegschleuderten.
Katze
Fahrbares Schutzhaus in Form eines Schuppens, mit dem sich die Angreifer, bei der Belagerung einer Burg, den Mauern nähern konnten, um diese zu zerstören. Die Angreifer erhielten so einen besseren Schutz vor Pfeilen oder Steinen, die von den Verteidigern auf sie hinab geworfen wurden.
Kerker
Gefängnis, das meist unter dem Torhaus oder dem Bergfried einer Burg angelegt wurde.
Kerzen
Neben Fackeln die am häufigsten benutzte Lichtquelle. Billigere Kerzen wurden aus Tierfett, dem sog. Talg hergestellt. Das Fett wurde erhitzt und in kochendem Wasser gereinigt. Eine Leinenschnur wurde durch den heißen Talg gezogen, dann ließ man ihn erkalten. Dies wiederholte man in mehreren Arbeitsgängen. Wachskerzen waren wesentlich teurer und wurden aus Bienenwachs hergestellt. Der Docht aus Leinen wurde Mithilfe einer Schöpfkelle immer wieder mit heißem Wachs beträufelt. Solange dieser noch warm war, konnte man die Kerze durch Rollen auf einem Holzbrett formen. Wachskerzen erzeugten ein helleres Licht als Talgkerzen und rochen auch nicht so unangenehm wie diese.
Kerzenzieher
Handwerksstand der Kerzen herstellte.
Kettenpanzer
Auch Kettenhemd genannt. Vom 11. bis zum 13. Jh. gebräuchliche ritterliche Schutzbekleidung aus kleinen zusammengenieteten Eisenringen oder geflochtenem Eisendraht.
Ketzerei
Abgeleitet von Katharern. Als Ketzer galten Personen, welche die Lehre der Kirche in Frage stellten, oder nicht an den Inhalt der Bibel glaubten. Dies galt im Mittelalter als schweres Verbrechen und wurde mit empfindlichen Strafen bis hin zum Tod geahndet.
Klafter
Nicht genormtes Längenmaß (ca. 180 cm). Es entsprach der Spannweite der ausgebreiteten Arme.
Klausur
Abgegrenzter Klosterraum.
Kleinfamilie
Eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft von Eltern und Kindern.
Kleriker
Angehöriger des katholischen Priesterstandes.
Knappe
Vorstufe des Ritters. Ein junger Adliger der im Dienst eines Ritters steht. Er ist dessen Gehilfe und Lehrling. Er betreute das Pferd, die Ausrüstung und Rüstung des Ritters. Zu seinen Aufgaben gehörte es, dem Ritter in die Rüstung zu helfen, ihn in die Schlacht zu begleiten, ihn bei Tisch zu bedienen oder als sein Bote aufzutreten. Mit 14 Jahren begann die Ausbildung und endete normalerweise damit, daß der Knappe selber mit 21 Jahren in den Ritterstand erhoben wurde. Der Knappe wurde in dieser Zeit von seinem Ritter beschützt sowie im Reiten und Waffenhandwerk ausgebildet, aber auch in höfischer Etikette unterrichtet.
Koller
Meist lederner, spätmittelalterlicher Reiterharnisch.
König
Von "kuning", was wahrscheinlich soviel wie "Mann aus edlem Geschlecht" bedeutet.
Königsbann
Banngewalt des Königs.
Königsheil
Glaube der Germanen, daß ein Herrscher bzw. ein Herrschergeschlecht aufgrund einer besonderen Stellung zu den Göttern Glück und Erfolg als Herrscher habe.
Konzil
Versammlung der höheren katholischen Geistlichen; höchste Instanz in Fragen, die die Lehre oder Verfassung der katholischen Kirche betreffen. Bis ins 12. Jh. hinein wurden die Konzilien im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation noch vom König einberufen, geleitet und durchgeführt. Behandelt wurden zu dieser Zeit geistliche und staatliche Angelegenheiten. Im Hochmittelalter verlangte der Papst das alleinige Recht der Einberufung und den Ausschluß von weltlichen Würdenträgern.
Kontor
Handelsniederlassung einer Firma oder einer Stadt bzw. eines Städtebundes im Ausland mit Lagerplatz oder -gebäude, Verkaufs- und Büroräumen. Später nannte man nur noch das Büro Kontor.
Krämer
Begriff für Fahrende Händler oder Kaufleute.
Kronvasallen
Vasallen eines Königs oder Kaisers. Normalerweise Herzöge oder Grafen.
Kurie curia
Seit dem 11. Jh. Bezeichnung für das päpstliche Kabinett und den päpstlichen Hofstaat mit besonderen Gerichtshöfen.
Kurfürst
Während im Hochmittelalter noch Fürsten, Adel und Volk gemeinsam den König wählten, wurde in der Goldenen Bulle 1356 geregelt, daß ausschließlich die 7 Kurfürsten (die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, der Herzog der Sachsen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Kurfürst von Brandenburg und der König von Böhmen) den König wählen durften.
Landfrieden
Um Fehden einzuschränken, wurden seit dem 10. Jh. zunächst "Gottesfrieden" verkündet; sie verboten Fehden von Mittwochabend bis Montag früh und an Feiertagen. Seit dem 11. Jh. verkündeten Könige und Kaiser allgemein gültige "Landfrieden", um die staatliche Gerichtsbarkeit gegen das Recht der Selbsthilfe durchzusetzen. Erst der "Ewige Landfrieden" von 1495 hat das Fehdewesen endgültig beseitigt.
Landsknechte
Angeworbener Söldner, der im Gegensatz zum Ritter zu Fuß kämpfte. Kaiser Maximilian, "der letzte Ritter", warb um 1480 erstmals ein Heer aus Landsknechten an und machte sich damit von der Waffenhilfe des Adels als auch von den "Schweizer Knechten" unabhängig. Die Landsknechte beherrschten bis zum Dreißigjährigen Krieg das Kriegswesen Europas. Sie waren die Vorläufer der Infanterie. Sie wurden von einem Feldhauptmann angeworben und erhielten einen festen Monatssold. Blieb dieser aus, so war dies ein legaler Grund zur Dienstverweigerung. Bewaffnet waren die Landsknechte mit Spieß und Schwert, später auch mit Hakenbüchsen (Arkebusen).
Lassen
Anderes Wort für Aderlaß
Latrine
Bezeichnung der Toilette. Mit Wasser aus einem Tank unter dem Dach, der das Regenwasser auffing, wurden die Fäkalien durch den sog. Latrinenschacht in den Wassergraben oder eine Jauchegrube gespült. Reichere Personen saßen auf einem Holzsitz, und ließen den Latrinenraum an einer Seite des Kamins errichten, so daß er im Winter beheizt war.
Lehen
Vom Lehnsherrn an den Lehnsmann gegen Dienst und Treue verliehenes Land und/oder Amt.
Der Lehnsherr überträgt dem Lehnsmann (auch Vasall genannt) die Nutzungsrechte, nicht aber die Eigentumsrechte an dem Gut. Der Lehnsmann verpflichtet sich dafür zum Kriegsdienst für seinem Lehnsherrn. Unterschieden wurde zwischen "Schenkung des Lehens" und dem "Erblehen". Die Schenkung sicherte dem Vasallen die Rechte nur auf Lebenszeit. Das erblichen Lehen hingegen garantierte auch den Nachkommen des ersten Erblehensträgers die Nutzungsrechte am Lehen. Der Vasall übt auf dem Lehen stellvertretend die volle Herrschaft in allen Angelegenheiten aus.
Lehnswesen
Staats- und Gesellschaftsordnung des Mittelalters. Es besteht aus der Vasallität und dem Benefizium zwischen Lehnsherrn und Lehnsmann. Die Vasallität entstand aus dem germanischen Gefolgschaftswesen, das ein Treueverhältnis zwischen Herrn und Gefolgsmann bezeichnete. Der Herr gewährte Schutz und Unterhalt, der Gefolgsmann versprach lebenslangen Gehorsam und Dienst.
Das Benefizium beschreibt die Ausstattung des Vasallen/Lehnsmann mit einem Lehen, meist Land, das dem Vasall zum Unterhalt dient. Mit Ausnahme des Königs, ist jeder der Vasall eines anderen, da die direkten Vasallen des Königs ihrerseits wieder andere Adlige belehnen (usw.). Somit ist die Gesellschaftsstruktur mit einer Pyramide vergleichbar, an deren Spitze der König steht.
Lehnszwang / Leihezwang
Rechtliche Verpflichtung des deutschen Königs, Fürstenlehen, die durch den Tod des Lehnsmannes oder auf andere Art und Weise in seine Hand zurückgefallen waren, binnen Jahr und Tag wieder auszugeben. Diese Pflicht bestand eigentlich für jeden Lehnsherrn.
Leibdiener
Hohe Adlige hatten einen persönlichen Diener, den sog. Leibdiener, der sich ausschließlich um seinen Herrn kümmerte. Er war für den Schutz des Herrn zuständig und schlief deshalb sogar im selben Gemach wie wie dieser. Als besondere Gunst seines Herrn, trug der Leibdiener in vielen Fällen die abgelegten Kleider seines Herrn, so daß für Fremde eine Verwechslung des Dieners mit einem Adligen durchaus vorkommen konnte.
Leibeigener
Unfreie Person, die von ihrem Herrn persönlich abhängig ist. Anders als bei der Sklaverei war der Leibeigene nicht Eigentum des Herrn, dieser hatte aber die absolute Rechtshoheit über ihn. Der Herr bestimmte über den Aufenthaltsort und die Arbeitskraft des Untergebenen. Darüber hinaus mußte er einer Heirat des Leibeigenen zustimmen.
Leinen
Auch Leinwand oder Linnen genannt. Stoff, der aus den Fasern (Flachsfasergarn) der Flachspflanze hergestellt wird. Da Wolle kratzte, trug man Leinen gerne als Unterwäsche. Im Mittelalter war es allerdings teuer, da die Herstellung sehr aufwendig war.
Luder
Köder, den der Falkner an einer Leine über dem Kopf schwingt, um den Raubvogel nach der Jagd auf den Handschuh zurückzulocken.
Mahlzins
Steuer, Getreide mußte in der Mühle des Grundherrn gemahlen werden. Dieser erhielt dafür einen Mahlzins, der meist direkt durch Abgabe eines Teils des Korns beglichen wurde. Getreide selber zu mahlen war verboten.
Malefizperson
Schwerverbrecher, Mörder
Mannsloch
Tür, die in die größeren Tore eingelassen wurde. Durch das Mannsloch gelangte jeweils nur eine Person nach der anderen in das Innere des Burghofs. Dies erleichterte den Wachen ihre Aufgabe, da sie das Haupttor geschlossen halten konnten, denn einzelne Personen passierten durch die eingelassen Tür.
Mark
Umfaßt den gesamten Wirtschafts- und Rechtsbereich einer Siedlung, mit Haus und Hof und Zugehör, mit Ackerland, Wiesen und Weiden, Plätzen, Wegen und Brücken, mit Wald und Heide, Ödland und Gewässer bis hin an die Gemarkungsgrenzen.
Marktfrieden
Vergehen innerhalb des Marktes unterliegen einer besonders hohen Bußpflicht.
Marstall
Von reichen Adligen reserviertes Gebäude, indem Jagdfalken aufgezogen und gepflegt wurden.
Maschikulis
Gußöffnungen im Boden eines Wehrgangs durch welche Belagerer einer Burg mit heißem Wasser, Pech oder siedendem Öl überschüttet werden konnten.
Mastzins
Steuer, die der Grundherr dafür erhob, daß die Schweine seiner Bauern im Wald nach Bucheckern und Eicheln suchen durften. Die Haltung der Tiere war für den Bauern aber günstig, da sie nicht gefüttert werden mußten.
Meier
Hat als Vertreter des Grundherrn die Bauern und Unfreien auf dem Salland zu beaufsichtigen, Abgaben einzuziehen und den Vorsitz im grundherrlichen Hofgericht einzunehmen.
Metzen
Hohlmaß - ca. 61 Liter.
Mietzins
Steuer des Grundherrn, die ihm der Leibeigene für die Nutzung einer Hütte zu zahlen hatte.
Minnesang
Seit ca. 1200 A. D. bekannte Form der Liebeslyrik. Es handelte sich dabei immer um Gesang. Die Minne beschrieb mit künstlerischen Ausdruck die idealisierte Form der Liebe zwischen einer Edeldame und einem Ritter.
Minnesänger
Dichter, Komponist und Sänger, der die ritterlichen Tugenden, vor allem aber die Minne lobpreist. Gehört meistens dem ritterlichen Stand an.
Mohn
Der Milchsaft des Mohns diente im Mittelalter als Schmerz- und Schlafmittel.
Mordlöcher
Löcher im Dach der Tordurchfahrt, durch die Pfeile auf Eindringlinge abgefeuert wurden, nachdem man diese durch das Schließen der Fallgatter eingesperrt hatte.
Mörser
Runde Steinschale in der man mit Hilfe eines Stößels Kräuter oder Gewürze zerrieb.
Mörtel
Bereits im Mittelalter bekannte Mischung aus Sand, Wasser und gebranntem Kalk mit der gemauert wurde.
Mundschenk
Hofbeamter, der die Aufsicht über die Weinkeller und Weinberge führte. Ihm unterstanden die Bierbrauer, die Kellerer, aber auch die Einschenker, die an der Tafel des Herrn dienten.
Mut
Hohlmaß - entspricht 30 Metzen bzw. ca. 1.830 Liter.
Nagel
War eins der wichtigsten Handwerkerutensilien im Mittelalter. Nägel wurden vom Schmied hergestellt und vielseitig verwendet, da Schrauben unbekannt waren. Ihr Verwendungsgebiet umfaßte z.B. den Hausbau, die Möbelherstellung und das Beschlagen von Pferden mit Hufeisen.
Narr
Auch Hofnarr genannt, gehörte nicht zum fahrenden Volk der Gaukler und Spielleute, sondern war bei Hof angestellt. Seine Aufgabe bestand darin, auf Festen den eigenen Herrn und dessen Gäste durch Späße zu unterhalten. Dem Hofnarr stand es frei sich selbst über wichtige Personen lustig zu machen und von Dingen zu reden, über die sonst niemand zu sprechen wagte. Er trug bunte Kleidung und eine Schellenkappe. Außerdem hielt er ein Narrenzepter, die sog. Marotte in den Händen.
Neumen
Notenschrift aus dem frühen Mittelalter, die im Zeitraum vom 8. - 11. Jh. benutzt wurde. Der Melodieverlauf wird in Form von Punkten, Strichen und Haken über den Textworten des Lieds angezeigt. Genaue Tonhöhe und Tondauer lassen sich noch nicht mit ihnen ausdrücken.
Ochse
Kastriertes männliches Rind. Wurde als Arbeitstier benutzt, das den Pflug oder Karren zog.
Operation
Operationen wurden auch im Mittelalter durchgeführt. Diese übernahm jedoch im Normalfall nicht der Arzt, sondern der Bader. Da Bakterien zu der Zeit unbekannt waren, bedeutete die fehlende Hygiene ein hohes Risiko für den Erkrankten. Meist wurden Operationen erst als letztes Mittel angewendet und die häufigste Anwendung fanden sie in der Amputation.
Orden
Mitglieder, die feierliche Gelübde ablegen und in Klöstern leben.
Oubliette
War ein dem Kerkerraum angeschlossener kleiner Raum, indem Gefangene eingesperrt wurden, deren Tod man erreichen wollte. Das Wort leite sich vom frz. oublier (vergessen) ab.
Page
Junger Adliger, der meist mit sieben Jahren sein Heim verließ, um an einem fremden Hof zu dienen und dort ausgebildet zu werden. Auf dem anderen Gut erlernte er dann Lesen und Schreiben sowie die höfischen Sitten, erhielt aber auch Unterricht im Waffenhandwerk und Reiten. Mit dem 14. Lebensjahr konnte er dann von einem Ritter in den Knappenstand aufgenommen werden.
Palas
Hauptwohngebäude in einer Burg. Es beinhaltete die Gemächer des Burgherrn und der hochgestellten Personen der Burg sowie den Festsaal und die Kellerräume, in denen die Vorräte gelagert wurden.
Partisane
Lange Stoßwaffe an einem hölzernen Schaft mit zweischneidiger Klinge und zwei nach den Seiten vorspringenden spitzen Zacken.
Patrizier
Urspr. Adeliger des Römischen Reichs. Im Mittelalter wurden Mitglieder des reichen Bürgertums der Städte als Patrizier bezeichnet.
Pech
Rückstand der bei der Destillation von Stein-, Braun- oder Holzkohle entsteht. Die zähe schwarzbraune Masse ist brennbar und wurde als Verteidigungsmittel einer Burg eingesetzt, indem man sie in heißem Zustand von oben auf den Angreifer schüttete und eventuell sogar entzündete. Pech wurde auch vom Angreifer bei der Herstellung des sog. Griechischen Feuers verwendet.
Pergament
Ungegerbte, enthaarte Tierhaut, die vor der Einführung des Papiers verwendet wurde.
Pfalz
Burgähnliche Anlage, die zur zeitweiligen Beherbergung und Hofhaltung der fränk. und dt. Könige diente (sog. Königs- oder Kaiserpfalzen).
Pferdezins
Steuer des Grundherrn, die der Leibeigene zu entrichten hatte, wenn er ein Pferd als Arbeitstier besaß.
Pfisterei
Herrschaftliche Bäckerei.
Pfründe
Kirchengut oder -recht, dessen Ertrag oder finanzieller Gewinn dem Pfründeninhaber zugute kommt.
Piscina
Kleines Waschbecken in der Kapelle, in dem der für das Abendmahl benutzte Kelch gereinigt wurde.
Prälat
Katholischer Würdenträger wie Priester, Bischof, Erzbischof und Kardinal.
Pranger
Schandpfahl. Ein Holzpfahl, an dem Verbrecher öffentlich ausgestellt wurden. Später benutzte man auch ein Gestell aus Holz, in dem Kopf und Hände des Verbrechers eingeklemmt wurden. Der Pranger war eine Strafe für leichte Straftaten wie Lügen, Gerüchte verbreiten oder wenn jemand etwas mit falscher Gewichtsangabe verkaufte.
Protomedikus
Erster Amtsarzt (Oberarzt) in einer Stadt oder Landesviertel.
Purgieren
Ein anderer Begriff für Aderlass.
Quaderstein
Naturstein, der vom Steinmetz und Grobsteinmetz rechteckig gehauen wurde und als Baumaterial diente.
Quintanaspiel
Stechen nach einem schwierigen Ziel im Turnier
Qutemberfasten
Kirchlich vorgeschriebenes Fasten, durch das man den Anfang jeder Jahreszeit heiligen wollte. Das Frühlingsquatemberfasten liegt in der ersten Fastenwoche nach Aschermittwoch, das Sommerquatemberfasten in der ersten Pfingstwoche, das Herbstquatemberfasten in der dritten Septemberwoche und das Winterquatemberfasten in der dritten Dezemberwoche. In diesen Wochen mußte man sich am Mittwoch, Freitag und Samstag fastengemäß ernähren.
Rammbock
Holzstamm, der von Soldaten getragen wird, um damit das Tor einer Festung einzurammen. Große Rammböcke wurden sogar an fahrbaren Holzrahmen mit Seilen aufgehängt, so daß sie mit großer Wucht vor und zurück geschwenkt werden konnten. Der vordere Teil des Rammbocks wurde auch mit Eisen verkleidet, um ihn stabiler zu machen.
Raubvögel
Verschiedene Arten von Raubvögeln wurden zur Beizjagd eingesetzt. Traditionell wurden bestimmte Vogelarten bestimmten Adelsrängen zugeordnet:
Adler, Wanderfalke - Kaiser, Könige und Prinzen
Habicht - Ritterschaft
Zwergfalke - Damen des Adels
Sperber - Klerus
Turmfalke - Knappen und Pagen.
Reet
Die günstigste Art ein Dach zu decken bestand darin, es mit Reet auszulegen. Reet bezeichnet ein Bündel aus Pflanzenhalmen, wobei die Art der Halme davon abhängig war, was sich in der jeweiligen Umgebung finden ließ. Typischerweise wurde Stroh, Schilfrohr oder Ginster benutzt. Die Bündel, genannt Schoofe, wurden auf dem Dachbalken festgeklopft und mit Haselnußbaumruten daran festgebunden. Dieses wasserdichte Dach hielt bis zu 50 Jahre.
Regalien
Nutzbare Hoheitsrechte z.B. die Erhebung von Zöllen, das Prägen von Geldmünzen, das Abhalten von Märkten usw. Wenn der König Regalien verlieh, erhielt er dafür von dem, dem diese Rechte zugestanden wurde, einen Zins.
Regalienrecht
Das dem Kirchenherrn, besonders dem König zustehende Recht, während einer Sedisvakanz (Nichtbesetzung eines hohen geistlichen Amtes) die Einkünfte des verstorbenen Bischofs oder Erzbischofs einzuziehen und freie niedere geistliche Lehen zu vergeben.
Reichsacht
Ausschluß aus der Rechts- und Friedensgemeinschaft, nach Jahr und Tag folgte der Bann.
Reichsfürsten
Das waren im Mittelalter die Herzöge, Markgrafen, Pfalzgrafen, Gaugrafen und - seit Otto dem Großen - die Bischöfe und Äbte. Diese Adligen waren am mächtigsten aufgrund ihres Großgrundbesitzes, ihrer Nähe zum König und ihrer Ämter.
Reichsinsignien
Symbolische Gegenstände wie Reichsapfel, Schwert, Krönungsmantel, Zepter, Stab, Stirnreif, die die Macht und die hervorgehobene Stellung des Königs ausdrücken sollten. Je nach Gegenstand war darüber hinaus jeweils eine bestimmte Aufgabe mit der Insignie verbunden, die der König erfüllen sollte. So galt der Reichsapfel als Zeichen der Einheit des Reiches und der besonderen Stellung des Christentums.
Reichsstadt
Eine Stadt, die keinem Landesherrn oder Stadtherrn untersteht, die sich selbst verwaltet, die insbesondere eigene Gerichte hat und eigene Rechte (Stadtrechte.). Die Reichsstädte sind auch auf den Reichstagen als eigener Stand vertreten.
Reliquien
Gebeine eines Heiligen. Bezeichnet aber ebenso die Gegenstände eines Heiligen, die sich zu dessen Lebzeiten in seinem Besitz befanden. Im Mittelalter wurden Schwüre auf Reliquien geleistet, um deren Bedeutung zu demonstrieren.
Richter
Das Richteramt wurde im Mittelalter von den Adligen ausgeübt. Dem Ritter obliegt die Pflicht, auf seinem Lehen stellvertretend für den Lehnsherrn Recht zu sprechen. Dabei war er Richter, Polizist und Schöffe in einem. Ritter konnten normalerweise aber nur niederes Recht sprechen, d. h. Urteil fällen, die nicht mit dem Tod geahndet wurden. Demgegenüber fällte der hohe Adlige die Urteile des höheren Rechts, er war also auch berechtigt Todesurteile zu verhängen. Straftaten, die mit dem Tod bestraft wurden, waren Verrat, Mord, Vergewaltigung einer Adligen und Diebstahl des Eigentums eines Adligen.
Ritter
Adelsstand des Mittelalters, der aus den berittenen, gerüsteten Kriegern hervorging. Das Rittertum basierte auf der Gesellschaftsform des Feudalismus. Diese Gesellschaftsform beinhaltete vor allem den Grundzug, daß sich eine Person, der sog. Lehnsmann oder Vasall, freiwillig einem höhergestellten sog. Lehnsherrn verpflichtete. Der Ritter stand also im Dienste eines anderen Adligen und erhielt von diesem Schutz, Unterkunft und Verpflegung. Im Gegenzug leistete der Ritter seinem Lehnsherren militärischen Dienst, verteidigte dessen Ehre und Ruf, sprach Recht für ihn und beriet ihn in wichtigen Angelegenheiten. Der Lehnsherr stattete seinen Lehnsmann meist mit dem sog. Benefizium aus, d. h. der Lehnsmann erhielt ein Lehen, um seinen Unterhalt zu gewährleisten. Somit oblagen dem Ritter die Verwaltungsaufgaben auf dem Land, das er für seinen Herrn hielt. Diese gesellschaftliche und rechtliche Verbindung wurde durch eine öffentliche Zeremonie, dem Schwur des Lehnseid, bekanntgegeben. Durch diesen Schwur wurde ein unverbrüchliches ewiges Band der Gefolgschaft zwischen den beiden Personen geschlossen, die aus der germanischen Tradition des Gefolgschaftswesen entstanden war.
Nach dem Ableisten der gegenseitigen Treueschwüre, war der Vasall "eines anderen Mann", oder wurde auch als "Mann von Hand und Mund" bezeichnet.
Um in den Stand eines Ritters erhoben werden zu können, mußte ein genau vorbestimmter Lebensweg beschritten werden. Der angehende Ritter hatte zuerst als Page und danach als Knappe seine Befähigung zum Ritter unter Beweis zu stellen. Wurde er als würdig empfunden, erhob ein höhergestellter Adliger ihn im Alter von ca. 21 Jahren durch das Ritual der Schwertleite, seit dem 13. Jh. ersetzt durch den Ritterschlag, in den Ritterstand.Dem Ritter oblag nicht nur die Ausübung des Kriegshandwerks, sondern sein Stand übernahm im Laufe der Jahrhunderte in der Gesellschaft eine Vorbildfunktion, die das Edle im Menschen charakterisierte. Der Ritter wurde zur Verkörperung des Guten im Menschen und sollte bestimmten Tugenden folgen, die den anderen Gesellschaftsschichten als Verhaltensvorgabe dienen sollten. Zu diesen Tugenden gehörten vor allem Treue, Tapferkeit, Gerechtigkeit, Gnade und der Schutz der Schwachen. Der Ritter sollte ebenfalls im Sinne der Kirche den Wahren Glauben beschützen.
Rotte
Auch Scharen genannt. Kleinste Abteilung von Soldaten eines mittelalterlichen Heeres. Ihre Größe richtete sich nach Rang und Einkommen ihres Anführers, dem ranghöchsten Ritter der Gruppe. Der Rotte gehören nicht nur Ritter, sondern auch Knappen, berittene Soldaten sowie Bogenschützen und Knechte an.
Runen
Germanische Schriftzeichen, die hauptsächlich für Inschriften benutzt wurden. Sie bestanden zuerst aus einem Alphabet von 24 Zeichen, dem sog. Futhark. Diese wurde später von den Angelsachsen auf 28 Zeichen erweitert.
Rüstkammer
Raum, in dem Waffen, Rüstungen und anderes Kriegsgerät aufbewahrt wurden.
Sachsenspiegel
Von Eike von Repgow um 1235 erstellte Aufzeichnung des in Nordostdeutschland geltenden Rechtes.
Säckelschneider
Mittelalterliche Bezeichnung des heutigen Taschendiebes. Da Hosentaschen im Mittelalter nicht bekannt waren, trug man sein Geld in einem kleinen Beutel am Gürtel. Der Dieb schnitt diesen im Marktgetümmel mit einem Messer ab, daher die Bezeichnung "Säckelschneider".
Salbung
Kirchlich-religiöser Vorgang der Auszeichnung und Weihe eines Königs in symbolischer Form, ähnlich wie die Erteilung von Sakramenten, wohl auch Verpflichtung des Königs auf die Gebote des Christentums; Ausdruck der Auserwähltheit des mittelalterlichen Herrschers durch Gott, Symbol für das enge Bündnis von "Thron" und "Altar".
Salzfaß
Mittelalterliche Speisen wurden meist nicht gesalzen serviert. Auf der Tafel stand vor dem Gastgeber ein Salzfaß, dies sollte seinen Wohlstand unterstreichen. Die Ehrengäste saßen am Tisch des Gastgebers, was auch "über dem Salz sitzen" genannt wurde. Die weniger wichtigen Personen setzte man an die unteren Tische, sie saßen somit "unter dem Salz".
Schach
Vermutlich ein in Indien im 6. Jh. entstandenes Strategiespiel. Seit dem 11. Jh. in Europa bekannt und sehr beliebt im Mittelalter.
Schaffer
Verwalter einer Herrschaft
Schafwolle
Wichtigster Wollstoff des Mittelalters in Europa, da Baumwolle importiert werden mußte. Die gesellschaftliche Unterschicht trug fast ausschließlich Kleider aus Schafwolle.
Schatzkammer
Raum einer Burg oder Festung, in dem die Wertgegenstände, vor allem Gold und Silbermünzen des Burgherrn aufbewahrt wurden. Der Kämmerer trug die Verantwortung für die Schatzkammer.
Scheffel
Eine Maßeinheit.
Schildgeld
Im späten Mittelalter die Möglichkeit eines Lehnsmanns, sich vom Kriegsdienst bei seinem Herrn "freizukaufen". Mit dem Geld, das der Lehnsmann bezahlte, wurden Söldner angeworben.
Schindeln
Kleine Holzbretter, die zum Dachdecken benutzt wurden. In Form, Größe und Anwendung unseren heutigen Dachpfannen sehr ähnlich. Schindeldächer waren besser zu reparieren als Dächer aus Reet, da einzelne Schindeln leichter ausgetauscht werden konnten. Die Haltbarkeit war jedoch wesentlich geringer, da das Holz durch die Nässe nach und nach verfaulte.
Scholastik
Sammelbezeichnung für die (an den kirchlichen katholischen Glauben gebundene) Wissenschaft des lateinischen MA seit dem 9. Jh. Da durch die Theologie die (Glaubens)wahrheit bereits gegeben ist, ist Ziel der S. nicht die Wahrheitsfindung, sondern die rationale Begründung, Deutung, Systematisierung und Verteidigung dieser Wahrheit.
Schoofe
Bündel aus Pflanzenhalmen (Stroh oder Schilf), die zu einem Dach aus Reet zusammengebunden wurden.
Schranne
Abgegrenzter Gerichtsplatz, auch Marktplatz einer mittelalterlichen Stadt.
Schultheiß
Auch Schulze genannt. Dorfpolizist, der dem Stand der Bauern angehörte und auch von ihnen selbst gewählt wurde. Er ersetzte oft den Büttel und überwachte die Arbeit der Bauern, sammelte die Steuern für den Grundherrn ein, und meldete ihm jegliche Gesetzesübertretung auf dessen Lehen.
Schürenzins
Auch Frauengeld genannt. Der Grundherr mußte einer Heirat zwischen Leibeigenen zustimmen.
Wurde der Maid die Unschuld vorher geraubt und das Paar dabei entdeckt, so hatte der Mann dem Grundherrn eine meist sehr hohe Strafe, den Schürenzins, zu bezahlen, der leicht mehrere Tagelöhne umfassen konnte.
Schwarzer Tod
Bezeichnung für die Pest, da sich am Körper des Erkrankten zuerst schwarze Flecken bilden, die dann zu Eiterbeulen anschwellen.
Schwertleite
Aufnahme in den Ritterstand. Schlag mit flachem Schwert auf den Nacken der knienden Edelknappen.
Seelgerät
Messstiftung zum Seelenheil.
Seife
Der arme Teil der Bevölkerung benutzte eine Mischung von Asche und Tierfett als Seife. Diese wurde aufgrund ihres unangenehmen Geruchs aber nur zur Reinigung der Wäsche verwendet.
Reiche Personen ließen sich Seifen aus dem Ausland kommen, die unseren heutigen Seifen sehr ähnlich waren. Aus Südeuropa kamen beispielsweise wohlduftende Seifen, die mit Hilfe von Olivenöl hergestellt wurden. Die damaligen Seifen hatten allerdings nicht die uns heute bekannte feste Form, sondern eher die Beschaffenheit einer Paste.
Siegel
Ein persönliches Prägezeichen eines Adligen, das zur Beglaubigung eines Schriftstücks verwendet wurde. Das Siegel, das meist aus Metall hergestellt wurde, konnte auf dem Schriftstück in Wachs oder Siegellack eingeprägt werden. Siegellack wurde meist aus Fichtenharz hergestellt. Ein Dokument bekam nur durch dieses Siegel Gültigkeit, da eine Unterschrift im heutigen Sinne bedeutungslos war. Da das Siegel ein wichtiges Beweisstück für die Echtheit eines Dokumentes war, wurde es sorgfältig verwahrt, meist persönlich vom Kanzler. Das Siegel eines Adligen spiegelte normalerweise sein persönliches Wappen wieder.
Simonie
K äuflicher Erwerb geistlicher Weihen, Ämter und damit verbundener Pfründe.
Sippe
Verwandtenkreis, der über die Familie im engeren Sinne hinausreicht und in dem die gleichberechtigten Mitglieder zur gegenseitigen Hilfe verpflichtet waren. Man unterschied die feste und offene Sippe. Die feste Sippe umfaßte alle Personen, die in männlicher Linie miteinander verwandt waren, die offene Sippe zudem auch die Verwandten der weiblichen Linie.
Skorbut
Eine im Mittelalter häufig vorkommende Krankheit, die aufgrund eines Vitamin C-Mangels entsteht. Da gegen Ende des Winters die meisten Menschen im Mittelalter ohne Obst und Gemüse auskommen mußten, war die Krankheit sehr oft vertreten. Anzeichen für Skorbut sind Mattigkeit, Muskelschwäche und Zahnverlust.
Söldner
Im späten Mittelalter bestanden die Heere zu immer größeren Teilen aus bezahlten d. h. für Sold dienenden Soldaten. Da es den Rittern möglich war, sich vom Kriegsdienst bei ihrem Herrn durch das sog. Schildgeld freizukaufen, warb der Lehnsherr oder der Söldnerführer (Condottiere) Männer an, die für Geld kämpften. Diese fühlten sich, anders als die Gefolgsleute der Lehnsherrn nur dem verpflichtet, der sie bezahlte. Sie interessierten sich nicht für Ruhm und Ehre. Oft wurden sie auch nach einem Feldzug weiterhin bezahlt, da sie sich ansonsten in Söldnerbanden zusammenschlossen und raubend, plündernd und mordend durch die Ländereien desjenigen zogen, der sie bis vor kurzem noch bezahlt hatte. Ablösesummen wurden ihnen gezahlt, um sie dazu zu bewegen in Nachbarländer weiterzuziehen.
Spitäler
Menschen, die früher im Mittelalter die Kranken in den Krankenhäusern verpflegten und ihnen zur Genesung halfen
Spolienrecht
Der Kaiser und deutsche König durfte als Lehnsherr der Kirchenfürsten bei deren Ableben oder Versetzung, bevor deren Nachfolger erschien, die Einkünfte des Bistums oder Erzbistums für sich beanspruchen (Regalienrecht). Das Spolienrecht betraf speziell den beweglichen Nachlaß verstorbener Bischöfe, Äbte und Erzbischöfe. Der Herrscher war berechtigt in deren Todesfall alles bare Geld, die Hausgeräte, das Vieh, die Wagen, das Getreide usw. für den Fiskus einziehen zu lassen
Stechpuppe
Übungsgerät für berittene Krieger bei der Tjost. Mit einer Lanze versuchte man das Ziel, meistens ein Schild an einem Holzpfahl, aus vollem Galopp zu treffen. Im späteren Mittelalter wurde das Schild an einem drehbaren Querbalken befestigt, an dessen anderem Ende befand sich ein Sandsack, der den Reiter vom Pferd warf, wenn er nicht schnell genug ritt. Dies erhöhte den Schwierigkeitsgrad der Übung und verlangte eine höhereGeschicklichkeit.
Steigbügel
Metallbügel an Riemen zu beiden Seiten des Sattels. Sie dienen dem Reiter als Fußstütze und ermöglichen eine bessere Kontrolle über das Pferd. Steigbügel sind etwa seit dem 7. Jh. in Europa bekannt und revolutionierten den berittenen Kampf Mann gegen Mann. Erst mit Einführung dieser Reithilfe war es möglich mit schweren Lanzen (im Gegensatz zu den von röm. Reiterabteilungen benutzten Speeren) vom Pferd aus anzugreifen, da sie dem Reiter einen festeren Halt ermöglichten, damit dieser die Stoßkraft beim Aufeinandertreffen der Kombattanten besser abfangen konnte.
Steinmetz
Handwerker, der den natürlichen Stein mit Hammer und Meißel bearbeitet und sie für den Bau in die gewünschte Form bringt.
Steinvorrat
Auf Burgen wurde ein Steinvorrat angelegt, der bei einer Belagerung als Wurfmaterial diente. Durch die Höhe der Burgmauern konnte ein, auf einen Angreifer fallengelassener, großer Stein tödlich sein.
Steuern
Zwangsabgabe die alle Einwohner eines Gebietes ihrem Herrn zu entrichten hatten. Die Vielfalt der Steuern war im Mittelalter außerordentlich. Besthaupt, Frondienst, Futterabgabe, Holzgeld, Mahlzins, Mastzins, Mietzins, Pferdezins, Weidegülte, Wegezoll, Zehnt.
Stift
Im Kirchenrecht eine ursprünglich zu religiösen Zwecken bestehende autonome Anstalt mit einer Stiftsverfassung.
Strafen
Viele Arten von Strafen im Mittelalter sollten die Tat des Verbrechens widerspiegeln. So wurden Gotteslästerer beispielsweise mit dem Herausschneiden der Zunge bestraft. Die Bestrafung ging von einfachen Geldstrafen, über Entehrung (Ächtung, Pranger) bis hin zu Leibesstrafen (Verstümmelungen des Körpers) oder der Todesstrafe.
Straßburger Eide
Sie machen die Auseinanderentwicklung der west- und der ostfränkischen Reichsgebiete in zwei Herrschaftsgebiete mit unterschiedlichen Sprachen (althochdeutsch und altfranzösisch) deutlich. Die Straßburger Eide waren ein Bündnisschwur Karls des Kahlen und Ludwigs des Deutschen gegen ihren Bruder Lothar.
Surcot
Ein feminines Oberkleid.
Synode
Kirchenversammlung, Konzil.
Tagwerk
Altes Flächenmaß - Ein Tagwerk war so groß, so weit man an einem Tag mit einem Gespann pflügen konnte. Es war daher in der Ebene größer und im Bergland kleiner und schwankte zwischen 1/2 und etwas mehr als ein Joch (5.754 m²).
Taiding (Thing)
Versammlung der Untertanen einer Herrschaft, meist unter dem Vorsitz des Grundherrn. (Gerichtsversammlung)
Talg
Tierfett, das zur Herstellung von Kerzen benutzt wurde.
Tauchschemel
Entehrungsstrafe, die als Strafe für kleinere Vergehen angewendet wurde. Die verurteilte Person wurde auf einem Stuhl festgebunden, der an einem schwenkbaren Balken hing und ganz in den Fluß oder Burggraben eingetaucht wurde. Der Verurteilte wurde dabei nicht ertränkt, sondern sollte nur in aller Öffentlichkeit gedemütigt werden.
Tempera
Mittelalterliche Maltechnik: das Farben-Bindemittel (Honig, Eigelb) ließ sich mit Wasser anrühren. Tempera ist der Vorgänger der Ölmalerei.
Tjost
Mittelalterliches Turnierspiel, in welchem zwei berittene Krieger versuchen, sich gegenseitig mit Lanzen vom Pferd zu stoßen (sog. Lanzengang). Die kath. Kirche versuchte mehrmals erfolglos die Tjost zu verbieten, da trotz aller Vorsichtsmaßnahmen schwere Verletzungen und auch Todesfälle nicht unüblich waren.
Tribok
Große Belagerungsmaschine im Mittelalter. Es handelt sich um einen langen hölzernen Wurfarm, der auf einem Traggestell gelagert und an dessen kürzerem Ende Gewichte befestigt wurden. Der längere Teil wurde mit Hilfe einer Winde herab gezogen und ein Geschoß eingelegt. Wenn man die Winde löste, zogen die Gegengewichte den kurzen Teil des Wurfarms schnell herab, dieser schlug dann unten gegen einen Querbalken und das Geschoß wurde weggeschleudert.
Troubadour
Frz. Bezeichnung des Minnesängers.
Turnier
Ritterliches Kampfspiel, in dem die Teilnehmer die vollkommene Beherrschung von Pferd und Waffe übten oder zeigten. Man unterscheidet den Tjost, d.h. den Zweikampf, und den Buhurt, d.h. den Kampf zwischen zwei Reitermannschaften. Das Turnier mußte nach strengen Regeln ablaufen und verlief oft blutig oder sogar tödlich.
Ungeziefer
Im Mittelalter gehörte Ungeziefer zum Alltag. Läuse und Flöhe saßen in den Haaren und Kleidern. Oft verbreiteten sie Krankheiten und waren Überträger von Seuchen, so übertrugen z. B. Rattenflöhe die Pest. Mit feinen Kämmen versuchte man sich ihrer zu entledigen und mit Kerzenflammen ging man am Kleidersaum entlang, um sie loszuwerden, meist erfolglos.
Universalien
In der Philosophie die "Allgemeindinge" (Allgemeinbegriffe oder Allgemeinheiten).
Universalienstreit
Bezeichnung für die über das gesamte MA hinweg (vor allem in der Scholastik) geführte Diskussion um die Wirklichkeit (Realität, deshalb auch Realienstreit genannt) und Bedeutung oder Unwirklichkeit der Allgemeinbegriffe (Universalien) in ihrem Verhältnis zum konkreten Einzelnen, aus dem sie durch Abstraktion gewonnen werden. In der Hauptsache wurden bei dem - bis heute nicht zufriedenstellend gelungenen - Versuch, dieses Problem zu lösen, drei Positionen vertreten:
1. der Idealismus (radikaler Begriffsrealismus), der den Allgemeinbegriffen eine von der des Einzeldings verschiedene Realität (Idee) zusprach (Platoniker, Johannes Scotus Eriugena u.a.);
2. der [gemäßigte] Realismus, der den Allgemeinbegriffen eine objektive Gültigkeit zuerkannte, da durch sie das Wesen des Seienden erfaßt werde (Peter Abälard, Albertus Magnus, Thomas von Aquin);
3. der Nominalismus (Konzeptualismus), der in den Allgemeinbegriffen bloße Worte ("nomina", "flatus vocis") sah, durch die lediglich Ähnliches zusammengefaßt werde (Roscelin von Compiègne, Wilhelm von Ockham).
Die Entscheidung des Problems durch die letzteren beiden war eine jeweils zutiefst weltanschauliche Stellungnahme mit politisch-sozialen Folgen. Die nominalistische Formel, daß das Allgemeine bloß als name (Wort, Zeichen) nach dem Einzelnen steht (universalia sunt nomina Post rem), kam einer Unterhöhlung der ideellen Grundlagen der katholischen Kirche gleich (denn, wurde die Realität des Allgemeinen verneint, dann mußte konsequenterweise der Kirche die von ihr den einzelnen Mitgliedern gegenüber behauptete höhere Realität - die größere Nähe zu Gott - abgesprochen, die kirchliche Hierarchie als überflüssige Zutat abgelehnt und die Kirche als Institution überhaupt in Frage gestellt werden), während die realistische Formel, daß das Allgemeine als wahre Wirklichkeit vor dem Einzelnen existiert (universalia sunt realia ante rem), den Versuch ihrer uneingeschränkten philosophischen Rechtfertigung darstellt.
Urindiagnose
Oft benutzte Untersuchungsmethode der Ärzte im Mittelalter. Die Ärzte glaubten aufgrund der Farbe des Urins die Krankheit bestimmen zu können. Diese Methode war so wichtig, daß die Urinflasche im Mittelalter als Symbol für den Ärztestand benutzt wurde.
Vasall
Ein anderes Wort für "Lehnsmann", der für seine Leistungen und Dienste ein Lehen übertragen bekam. Man unterscheidet Kronvasallen von Untervasallen. Kronvasallen erhielten ihr Lehen unmittelbar vom König.
Verlobung
Eine Heirat aus Liebe war im Mittelalter unüblich. Meist wurde aus wirtschaftlichen oder politischen Erwägungen eine Heirat beschlossen. Bei Adligen war es oft der Fall, daß Kinder einander bereits im Säuglingsalter versprochen wurden.
Verrat
Verrat war im Mittelalter, aufgrund der engen persönlichen Bindung von Lehnsmann und Lehnsherr, eines der schlimmsten Verbrechen. Die Todesstrafe war hier obligatorisch, der Verurteilte wurde vorher allerdings auf grausamste Weise gefoltert. Die Strafe hieß Aufhängen, Aufschlitzen, Vierteilen. Der Verräter wurde so lange aufgehangen, bis er halbtot war. Danach wurden ihm bei lebendigem Leib die Eingeweide herausgerissen. Sein Körper wurde in den meisten Fällen in vier Teile zerhackt und als Abschreckung öffentlich ausgestellt.
Vogt
Ursprünglich ein Laie, der einen Geistlichen, eine Kirche oder ein Kloster in weltlichen Angelegenheiten nach außen vertrat, vor allem vor Gericht, aber auch das Kirchengut verwaltete.
Vorkoster
Viele Adlige und Kirchenfürsten ließen ihre Speisen und Getränke von Vorkostern überprüfen, um eine Vergiftung auszuschließen.
Vorwerk
Bezeichnung eines kleinen Tores einer Burg, das dem Haupttor vorgelagert wurde. Es war so beschaffen, daß Angreifer nur in kleinen Gruppen passieren konnten. Oft führte ein gewundener Weg zum Haupttor, um den Einsatz von Belagerungsgerät zu erschweren.
Wachsoldaten
Die Lehnsmänner eines Herrn waren oft verpflichtet, diesem zur Verteidigung von dessen Burg, Soldaten und Ausrüstung zur Verfügung zu stellen.
Waffenturm
Oft benutzte man in der Burg einen Turm als Lagerort für Pfeile, Waffen und anderes Kriegsgerät, damit dieses für den Fall einer Belagerung schnell zur Verfügung stand.
Walken
Das Einlaufenlassen von Stoffen. Tücher werden in Walktrögen mit Erde und Wasser gestampft. Dabei verfilzt der Stoff und wird wasserundurchlässig. Anschließend werden die Tücher aufgespannt und geschoren, in dem die Knubbeln abgeschnitten werden.
Wappen
Individuelles Erkennungszeichen eines Ritters, das auf seinem Schild abgebildet wurde. Es sollte verhindern, das der durch den Helm nicht zu erkennende Ritter, von Mitstreitern in einer Schlacht verwechselt und angegriffen wurde.
Wasserprobe
Form des Gottesurteils. Der Angeklagte wurde an Händen und Füßen gefesselt und in einen Fluß geworfen. Versank er, galt er als unschuldig. Schwamm er hingegen, war er schuldig und wurde aufgehangen, da man davon ausging, daß Wasser als reines Element das Böse abstieß. Das bedeutete, wenn diese Probe beschlossen wurde, stand dem Angeklagten ohnehin der Tod vor Augen.
Wegezoll
Abgabe der Einwohner und der Kaufleute an den Grundherrn, um die Straßen des Landes nutzen zu können.
Weidegülte
Abgabe, die Leibeigene an den Grundherrn zu zahlen hatten, damit ihr Vieh weiden durfte.
Wein
Neben Bier eines der wichtigsten Getränke des Mittelalters. Wasser wurde im Mittelalter selten getrunken, denn es wurde von denen, die es sich leisten konnten gemieden, da man wußte, daß der Genuß von Wasser häufig krank machte. Der Grund dafür war unbekannt. Heute weiß man, daß Wein und Bier durch den Herstellungsprozeß reiner waren als das Trinkwasser.
Weistum
Die Auskunft über das praktizierte Recht.
Wildern
Jedes Tier auf einem Rittergut gehörte grundsätzlich dem Gutsherrn. Nur er hatte das Recht zu jagen, es sei den er beauftragte jemanden mit der Jagd. Jeder andere, vor allem Leibeigene wurden hart bestraft, wenn man sie beim unerlaubten Jagen, d. h. Wildern, antraf.
Wittum
Da die Ehefrauen im Früh- und z.T. noch im Hochmittelalter nicht die Erbinnen ihrer Gatten waren, mußten sie im Falle eines frühen Todes ihrer Männer eine eigene materielle Absicherung erhalten. Das Wittum bestand aus Liegenschaften (Burgen, Städten, Dörfern, Herrschaftsrechten), Vieh oder Geld.
Wormser Konkordat
1122 zwischen Heinrich V., dem Sohn Heinrichs IV., und päpstlichen Gesandten geschlossener Vertrag, der den Investiturstreit (vorerst) beendete. Heinrich V. verzichtet auf die Einsetzung des Bischofs mit Ring und Stab und erlaubt die freie kirchliche Wahl und Weihe des Bischofs. Der Papst gestattet, daß in Deutschland die Wahl der Bischöfe in Gegenwart des Königs stattfindet und der gewählte Bischof vom König durch die Übergabe des Zepters das weltliche Lehen erhält und ihm dafür den Lehnseid leistet.
Zaumzeug
Vorrichtung aus Lederriemen und Trense, die über den Kopf des Pferdes gestreift wird. Das Zaumzeug dient dem Reiter zur Kontrolle und Führung des Reittiers. In Verbindung mit dem Steigbügel grundlegende Erfindung, um den Kampf mit der Lanze zu Pferd zu ermöglichen.
Zehnt
Abgabe (Steuer) der Bauern an die kath. Kirche seit dem 6. Jh. und an den Grundherrn seit dem 8./9. Jh. Urspr. der zehnte Teil der Ernteerträge.
Zeug
Mittelalterlicher Begriff für Belagerungsmaschinen, auch Antwerk genannt.
Zinsbote
Geldeintreiber eines Adligen, der die Abgaben (Steuern) einsammelte. Die Aufgabe wurde hauptsächlich dem Büttel übertragen.
Zoll
Längenmaß - ca. 2,6 cm.
Zunft
Vereinigung von Handwerkern des gleichen Handwerksberufes im Mittelalter. Sie diente der Interessenvertretung der Handwerker gegenüber der Obrigkeit. Die Zünfte bestimmten die Höhe der Löhne, die Länge der Arbeitszeiten und häufig auch die Höhe der lokalen Preise. Sie überprüften die Qualität der Produkte durch einen eigens dafür bestimmten sog. Schaumeister, der die Betriebe regelmäßig kontrollierte. Man versammelte sich in einem eigenen Zunfthaus. Darüber hinaus bedeutete die Mitgliedschaft in einer Zunft die Teilnahme an einer Lebensgemeinschaft, die mehr familiären Charakter besaß.
Zweikampfprobe
Form des Gottesurteils, das dem Ritter zustand, wenn er eines Verbrechens beschuldigt wurde. Ein anderer Kämpfer mußte gegen ihn antreten und im Kampf (oft bis zum Tod) die Schuld des Ritters bestätigen. Der Grundgedanke dabei war, das Gott die Gerechten beschützt und ihnen zum Sieg verhilft.
Zweischwerterlehre
Die zuerst von Papst Gelasius (492-496) vertretene Auffassung, daß es auf Erden eine gottgewollte Gleichberechtigung der beiden Gewalten Kirche (Papst) und Reich (Kaiser) gebe.
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